Es kamen etliche Beschwerden über Hundekot im Dorf an. Es wird hiermit klargestellt, dass das ‚Geschäft’ des Hundes grundsätzlich anschließend zu beseitigen ist. Hundekot gehört nicht auf Wege oder Grundstücke, auch nicht an Hecken am Wegrand oder auf Wiesen.
Daher geht der Appell an alle Hundehalter, dies zu beachten. Bis zum Einleiten eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens sollte es nicht kommen.