Aus der Sitzung des Gemeinderates

Datum 20.04.2009 15:10 | Thema: 

Sitzung des Gemeinderates am 10. Februar 2009

Dorferneuerung: Schwerpunktgemeinde

a) Stellung eines Zuwendungsantrages zum Abschluss eines Moderatorvertrages im Rahmen der Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit.
b) Stellung eines Zuwendungsantrages zum Abschluss eines Architekten- und Ingenieurvertrages für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
c) Stellung eines Zuwendungsantrages zum Abschluss eines Beratervertrages zur Dorferneuerung
Die Höhe der Zuwendungen für die drei verschiedenen Bereiche ist zwischenzeitlich durch das zuständige Ministerium angehoben wurde. Die Beträge haben sich erhöht auf 15.000,- € für Punkt a), auf 10.000- € für Punkt b) und auf 8.000,- € für Punkt c). Dies bedeutet insgesamt rd. 10.000,- € mehr. Die veränderten Geldzuwendungen machen jedoch eine neue Abstimmung notwendig. Der Rat beschließt einstimmig die Stellung der Zuwendungsanträge.

 Planungen und Maßnahmen zur Dorferneuerung 2009
Als Maßnahmen sind vorgesehen:
Nach Eingang der Förderbewilligung wird die Ausschreibung der Schilder an den Dorfeingängen, der Ellscheider Fenster und des Dorfrundgangs in Angriff genommen. Bürgerhaus: Für die weitere Planung soll ein Ingenieur der VGV Daun zu einem gemeinsamen Termin eingeladen werden.
Dorferneuerung: Nach Bewilligung der Zuwendungen im Rahmen der Schwerpunktgemeinde soll ein Gespräch mit der Dorfplanerin, Frau Bitzigeio, durchgeführt werden, um die weitere Vorgehendweise festzulegen.

Wettbewerb ‚Unser Dorf hat Zukunft’
Der Rat beschließt wegen der Teilnahme im letzten Jahr 2009 nicht an dem Wettbewerb teilzunehmen. Zunächst sollte sich wieder einiges tun.

Straßenendausbau ‚Auf dem Bungert’
Im Birkenweg gibt es erhebliche Beanstandungen an der Ausführung der Asphaltarbeiten. Etliche Untersuchungen zeigten, dass an verschiedenen Stellen der Verdichtungsgrad und der Hohlraumgehalt nicht der Norm entsprechen. Da mit dem Unternehmer über eine Nachbesserung keine Einigung zu erzielen war, hat die Ortsgemeinde die Angelegenheit dem Landgericht Trier übergeben.

Satzung für Feld- und Waldwege
Die Wege dienen vorrangig der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke § 4 (1). Zusätzlich sollen alle geteerten Wege als Radwege (§ 4 (2), sowie alle örtlichen und überörtlichen Wanderwege zusätzlich als Wanderwege (§ 4 (4) ausgewiesen werden. Es werden auch die unerlaubte Benutzung und die Pflichten der Benutzer genannt. Die Satzung sowie die Festlegungen von zusätzlichen Nutzungen werden vom Rat einstimmig beschlossen. Die Satzung wird in kürze in der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
- Der Wasserschaden im Gemeindehaus wurde umgehend der Versicherung gemeldet. Es wurde eine gemeinsame Ortsbesichtigung vorgenommen und eine Feuchtemessung durchgeführt. Diese ergab keine Notwendigkeit für die Durchführung von sofortigen Maßnahmen.
- Im neuen Waldschadensbericht wird der Wald als „Gefährdet“ bezeichnet. Somit hat sich die Situation gegenüber dem Jahr 2005 nicht verbessert. In dem Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Rehwildbejagung zu intensivieren ist.




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